Die Bewahrung der Schöpfung ist für uns Christdemokraten von großer Bedeutung. Unsere gewachsene landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft muss flächendeckend erhalten werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass auch die Bewirtschaftung der leichten Standorte in unserem Landkreis weiterhin in ausreichendem Maße unterstützt wird.
Vor Ort werden wir uns außerdem für mehr Akzeptanz für den Naturschutz einsetzen, indem wir dem Freiwilligkeitsprinzip und Vertragsnaturschutz Vorrang einräumen.
Im Bereich der Landwirtschaft tragen Betriebe aller Rechtsformen, Größen und Ausrichtungen wesentlich zur Wirtschaftskraft im ländlichen Raum bei. Positiv sehen wir unter dem Gesichtspunkt der flächendeckenden Bewirtschaftung zur Pflege der Kulturlandschaft und des Klimaschutzes, dass nachwachsende Rohstoffe eine immer wichtigere Rolle spielen. Wir wollen diese positive Entwicklung begleiten.
Bei ausgleichspflichtigen Eingriffen in die Natur sollen die Ausgleichsmaßnahmen nicht gegen die Interessen der Bevölkerung unserer Region durchgesetzt werden.
Die Wiedervernässung von Flächen lehnen wir ab, sobald Bürger und Landwirte dadurch in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Niedermoorflächen sollen grundsätzlich als Grünland landwirtschaftlich nutzbar sein. Eine ganzjährige und großflächige Überstauung solcher Flächen ist abzulehnen. Bei Vorhaben zur Wiedervernässung ist mit Beginn der Planungen die Bevölkerung umfassend und fortlaufend zu informieren. Bei der Haftung für entstandene Schäden ist eine Beweislastumkehr zugunsten der Bürger erforderlich. Der Haftungszeitraum soll auf 30 Jahre festgelegt werden, für ungeklärte Altfälle ist ein Entschädigungsfonds durch das Land zu schaffen. Kommunen und Einwohner sind grundsätzlich von den Folgeschäden zu befreien. Stattdessen ist das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Schadensersatz zu verpflichten.